Das Seminar am 21. Mai in Dortmund richtet sich an Rechtsanwälte, Steuerberater, Bankjuristen sowie auch an beratende Juristen auf Seiten von Lieferanten. Schwerpunkte des Seminars sind u. a. die Behandlung der Sicherungszession und der Grundpfandrechte im Insolvenzfall.
Die rechtliche Wirksamkeit bzw. Wirkungsweise von Kreditsicherheiten im Insolvenzfall hat weitreichende Folgen. Gesicherte Gläubiger sind durch weit reichende Befugnisse des Insolvenzverwalters in das Insolvenzverfahren eingebunden. Während im Konkurs- und Gesamtvollstreckungsverfahren aussonderungs- und absonderungsberechtigte Gläubiger sich außerhalb des Verfahrens befriedigen konnten, rufen die Regelungen der ยงยง 165 ff. InsO eine Vielzahl von Fragen und möglichen Konflikten hervor. Die Kreditsicherheiten werden zudem Regelungen des Insolvenzplans unterworfen, die zu massiven Einschnitten in die Rechte der gesicherten Gläubiger führen können. Bei alledem wird die genaue Bestimmung der insolvenzrechtlichen Stellung dinglich berechtigter Gläubiger wichtiger, als sie es im früheren Recht gewesen zu sein schien. Das geltende Insolvenzrecht ist durch die Rechtsprechung ausgeformt und ohne sie nicht zu verstehen; besonderer Wert wird daher auf die Darstellung der Judikatur des BGH gelegt.
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