Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2010 die Fachanwaltsordnung in mehreren Punkten geändert. So wurden die Anforderungen an den Nachweis praktischer Fälle für die Fachanwaltschaft Handels- und Gesellschaftsrecht erleichtert. Daneben wurden die Kriterienkataloge der Fachanwaltschaften Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht geringfügig modifiziert.
Die Änderungen werden, nach der wahrscheinlichen Genehmigung durch das Bundesjustizministerium, voraussichtlich im Sommer 2011 in Kraft treten.
Den genauen Wortlaut finden Sie im Internet unter www.anwaltakademie.de.


