Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung

 Das Thema Gesundheit ist in aller Munde: Meist geht es um die Höhe der Beiträge, aber natürlich auch um die Leistungen der Krankenversicherung. Was muss die Kasse zahlen, was nicht? Das ganztägige Seminar in Hannover (25.02.2011) richtet sich an Rechtsanwälte mit sozialrechtlicher Erfahrung, ist jedoch auch für Berufseinsteiger geeignet.

In einem systematischen Überblick über das Leistungsrecht des SGB V werden die wesentlichen Leistungsbereiche (u. a. ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, medizinische Rehabilitation) vertieft und praxisnah unter Heranziehung der aktuellen Rechtsprechung vorgestellt.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltakademie.de.

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